Informationen

Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde der Therapeut entbunden ist. Von der Schweigepflicht darf nur der betroffene Patient oder der gesetzliche Vormund/Betreuer entbinden. Die Inhalte der Gespräche unterliegen der absoluten Vertraulichkeit.

  • Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, frei verkäufliche Arzneimittel empfehlen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
  • Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben, dokumentiert und gespeichert.
  • Die Psychotherapie kann keine ärztlich/med. Behandlung und körperliche Untersuchung durch den Arzt ersetzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Die Psychotherapie kann nur begleitend und stützend erfolgen.
  • Eine Psychotherapie erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Klient/Patient. Allerdings ist es unmöglich, ohne die aktive Mitarbeit des Patienten Fortschritte zu machen oder Erfolge zu haben. Die Linderung oder Heilung seelischer Erkrankungen muss stets von innen heraus, also vom Klienten/Patienten selbst, erfolgen – die dazu notwendige Hilfestellung und Anleitung wird dem Klienten/Patienten nach aktuellem Wissensstand angeboten.
  • Der Klient/Patient verpflichtet sich zur bestmöglichen Mitarbeit und zur Erledigung der ggf. erforderlichen „Hausaufgaben“ oder Übungen.
  • Der Klient/Patient ist außerdem für den Erhalt seiner Gesundheit selbst verantwortlich.

Kostenaufklärung

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können evtl. je nach Vertrag einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung/ihrem Beihilfeträger haben.
Sie sollten vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob und welche Kosten für die geplante Maßnahme übernommen werden.
Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie im Krankenversicherungsvertrag die Übernahme psychotherapeutischer Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert haben.

Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Die Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

Das Erstattungsverfahren mit der privaten Kranken- oder Zusatzversicherung ist stets eigenverantwortlich durchzuführen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Die Kosten sind steuerlich absetzbar nach § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen) 

Honorar

Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.
Bricht der Patient selbst zeitlich früher die Sitzung ab oder ist nicht rechtzeitig zur vereinbarten Therapiezeit da und kommt später, muss trotzdem das volle Honorar gezahlt werden.

  • Einzelgesprächstherapie   
    • 65,00€ / Sitzung (40 Minuten)
    • 90,00€ / Sitzung (60 Minuten)

  • CTW-Hypnose-Therapie
    • 200€ / Sitzung (120 Minuten) – mind. notwendig für die ersten 3 Sitzungen
    • 100€ / Sitzung (60 Minuten)

  • Paar- od. Familientherapie  –  130,00€ / Sitzung (60 bis 80 Minuten)

  • Aromatherapie
    • Erstbehandlung (umfasst die Anamnese, Beratung und Testung) – Je nach Dauer 10,00 € bis 65,00 € (zzgl. der Ätherischen Öle, Hydrolate, Trägerstoffe)
    • Folgebehandlung – je  nach Dauer 5,00 € bis 65,00 €  (zzgl. der Ätherischen Öle, Hydrolate, Trägerstoffe)
    • Beratungsgespräche  – je angefangene 15 Minuten – 22,00€

  • Achtsamkeitsworkshops, Seminare und Gruppentherapie – auf Anfrage

  • Coaching – auf Anfrage

  • R.E.S.E.T. – Kieferentspannungsbalance

    • Erstbehandlung, bestehend aus 2 Balancen à 45 Minuten im Abstand von 1 Woche, Anamnese und Abschlussgespräch  –  150,00€
    • Folge-Balancen  à 45 Minuten –  65,00€ / Sitzung
    • Kurzbalancen à 15 Minuten  –  25,00€ / Sitzung

    Das Honorar ist unmittelbar fällig und bar gegen Quittung zu zahlen. Auf Wunsch kann zusätzlich zur Quittung eine Rechnung ausgestellt werden.
    Anderweitige Vereinbarung können u. U. individuell vereinbart werden.

Ausfallhonorar

Bei nicht in Anspruch genommener, fest vereinbarter Behandlungstermine schuldet der Patient dem Therapeuten ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% der Gesamtgebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort fällig, wird in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. In diesem Fall ist der Grund der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.